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AdLuminis LED Anhänger Rückleuchtengarnitur zum Anschrauben mit Canbus

Beschreibung: LED Rückleuchtengarnitur zum Anschrauben
Canbus LED Controller: mit
Bestellnr.: 323110
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LED Anhänger Rückleuchtengarnitur zum Anschrauben


Canbus LED Controller:

Aufgrund vielfältiger technologischer Entwicklungen im Fahrzeugmarkt ist es in vielen Anschlussfällen möglich, dass Rückleuchtengarnituren mit LED Technik vom Fahrzeug nicht richtig erkannt werden und der Bordcomputer eine Fehlermeldung ausgibt. Die Ursache dafür ist, dass die in der Rückleuchtengarnitur verbauten LED-Chips deutlich weniger Strom abnehmen als übliche Glühlampen. Der Bordcomputer wertet die geringe Stromabnahme als Defekt und zeigt die Funktion dadurch als Ausfall an. Aktuell gibt es verschiedene Erkennungs-Arten von Fahrzeug-Bordcomputern, wie z.B. Impulserkennung, Leistungserkennung, Wellenformerkennung oder auch Mehrfacherkennung. Die einfachste Canbus Lösung ist der Einbau über Leistungswiderstände. Für jede Funktion wird parallel zur LED ein Leistungswiderstand eingebaut. Das bedeutet allerdings, dass der Widerstand einen hohen Strom (>1,5A) bei 12-14Volt aufnehmen muss, um eine Leistung von 21 Watt darstellen zu können. Diese Leistungswiderstände werden im Betrieb allerdings sehr heiß und können im schlimmsten Fall zum Brand des Fahrzeuges führen. Wir raten deshalb von dieser Art der Canbus Lösung ab. Unser intelligenter Canbus LED Controller verbraucht nur minimalen Strom und führt zu keiner Erwärmung. Um bei allen Fahrzeugen wirklich auf Nummer sicher gehen zu können, empfehlen wir beim Einsatz von LED-Rückleuchtengarnituren grundsätzlich den Einsatz mit innovativem Canbus LED Controller.


Technische Daten:

Spannung: 12-24 Volt
Stecker: 7-Polig
Schutzart: IP65
Funktionen: Rücklicht, Bremslicht, Blinker und Kennzeichenlicht
Zulassungen: ECE R3, R4, R6, R7,
ECE R10


ECE-Regelungen (Zulassungen für den Straßenverkehr)

Die ECE-Regelungen bezeichnen einen Katalog von international vereinbarten, einheitlichen technischen Vorschriften von Kraftfahrzeugteilen und Ausrüstungsgegenstände für Kraftfahrzeuge.

Dieser Regelungskatalog wird von der UN/ECE (United Nations Economic Commission for Europe) aufgestellt und fortlaufend gepflegt.

Diesen Regelungen unterliegen insgesamt 48 Teilnehmerstaaten – jeder Teilnehmerstaat besitzt einen eigenen Ländercode, der der E-Kennzeichnung angehängt wird (zum Beispiel: E1 = Deutschland, E2 = Frankreich, E3 = Italien, usw.).

Viele Länder, auch wenn sie offiziell keine Teilnehmerstaaten sind, erkennen diese ECE-Regeln an und erlauben sowohl den Gebrauch, als auch den Import von ECE-typgeprüften Fahrzeugteilen und Ausrüstungsgegenständen.

Regelung ECE R 3:

Einheitliche Bedingungen für die Zulassung von Reflektoren.

Regelung ECE R 4:

Einheitliche Bedingungen für die Zulassung von Kennzeichenbeleuchtung.

Regelung ECE R 6:

Einheitliche Bedingungen für die Zulassung von Fahrtrichtungsanzeigern für Kraftfahrzeuge und ihren Anhängern.

Regelung ECE R 7:

Einheitliche Bedingungen für die Zulassung von Begrenzungsleuchten, Schlussleuchten, Bremsleuchten und Umrissleuchten für Kraftfahrzeuge (mit Ausnahme von Krafträdern) und ihren Anhängern.

Die Reglements R3, R4, R6 und R7 geben einheitliche technische Bestimmungen und Standards für Aufbau und Einsatz in Europa vor. Diese Vorschriften umfassen unter anderem Vorgaben der Fahrzeugmarkierung, deren Helligkeiten, sowie Angaben zu Farbwerten, Lichtverteilung und Leuchtdauer.


ECE R10 Elektromagnetische Verträglichkeit:

Diese Regelung gilt hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit für elektrische und elektronische Bauteile, die insbesondere für den Einbau in Fahrzeugen vorgesehen sind.

1. Störanfälligkeit am technischen Gerät

Sie erfasst die Anforderungen bezüglich der Störfestigkeit eingehender, gestrahlter und leitungsgeführter Störungen im funktionierenden Betrieb, im Zusammenhang mit anderen technischen Einrichtungen, wie zum Beispiel technische Einrichtungen in Kraftfahrzeugen. Sie dient dem Schutz des Fahrers und der Fahrgäste und allen anderen Verkehrsteilnehmern, die mit auftretenden Störungen an dem genannten technischen Gerät den Fahrer oder andere Verkehrsteilnehmer verwirren könnten.

2. Störaussendung vom technischen Gerät

Sie erfasst die Anforderungen bezüglich der Kontrolle ungewollter gestrahlter und leitungsgeführter Emissionen vom technischen Gerät ausgehend, zum Schutz des Verwendungszwecks umgebener elektrischer oder elektronischer Ausrüstungen im eigenen oder in benachbarten Fahrzeugen.

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LED Rückleuchtengarnitur zum Anschrauben
Canbus LED Controller
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